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Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Kurzfassung)
- Daten dürfen verarbeiten werden, wenn dies unverzichtbar für die Vertragserfüllung ist (z. B. Bereitstellung eines Dienstes).
- Auch Schritte vor Vertragsabschluss sind umfasst, sofern die betroffene Person sie angestoßen hat (z. B. Angebotserstellung nach Anfrage).
- Alles, was nicht unbedingt notwendig für den Vertrag ist, fällt nicht unter diese Rechtsgrundlage (dafür bräuchte man eine Einwilligung).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erlaubt, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags notwendig ist, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder wenn sie erforderlich ist, um vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen, die auf Wunsch der betroffenen Person erfolgt.
Hinweis: Sämtliche Daten (Name, E-Mail, Telefonnummer, Anfragetext) werden nach Angebotsablehnung oder Abschluß des Auftrages gelöscht.